Tiere und Urlaub

Der Tierschutzverein hält darüber hinaus für alle interessierten Tierhalter die umfassende, handliche Ratgeber-Broschüre „Tier und Urlaub“ bereit. Halter von Hunden, Katzen, Vögeln und Kleintieren erfahren hier, ob das Heimtier mit auf Reisen gehen oder besser zu Hause bleiben sollte, und wie es in diesem Fall betreut werden müsste. Zahlreiche Checklisten helfen dem Tierfreund, seinen Urlaub gut vorzubereiten und dabei vor allem auch an das Wohl seines Tieres zu denken. Die Broschüre gibt es gegen Einsendung von € 1,50 in Briefmarken..

Planung des Urlaubs

Bei der Urlaubsplanung stellt sich für Tierhalter die Frage, kann ich mein Tier mitnehmen und wenn ja, ist das für das Tier das Richtige? Die Antwort ist je nach Tierart unterschiedlich:

Für Hunde gilt:
Nach Möglichkeit immer mitnehmen, denn Sie wollen am liebsten immer mit ihren Menschen zusammen sein.

Für Katzen gilt:
Nach Möglichkeit nicht mitnehmen, denn sie mögen keine langen Autofahrten und erst recht keine Flüge.

Für Vögel gilt:
Nach Möglichkeit nicht mitnehmen, denn auf lange Autofahrten, Sommerhitze und ungewohnte Umgebungen reagieren sie oft mit Kreislaufbeschwerden oder Durchfall.
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Für Kleintiere gilt:
Nach Möglichkeit nicht mitnehmen, denn auch für Meerschweinchen oder Zwergkaninchen ist es besser zu Hause betreut zu werden.

Tierpensionen und Tierheime

Vertrauen Sie den Erfahrungen Ihres örtlichen Tierschutzvereines oder auch Ihres Tierarztes bei der Suche nach einer geeigneten Pension. In jedem Fall sollten Sie sich die Pension vorher anschauen.
Bei allen gilt: Rechtzeitig anmelden!

Vor der Reise

Die Auswahl des Reisezieles: Husky oder Wolfsspitz z.B. fühlen sich im Schnee pudelwohl – Hitze ist für sie eine Qual.
Rechtzeitiger Tierarztbesuch: Lassen Sie Ihren Hund rechtzeitig gründlich untersuchen und die nötigen Impfungen vornehmen. Impf- und Tollwutbescheinigung in den Impfpass eintragen lassen.

Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union

Die Regelungen für das Mitnehmen von Hunden und Katzen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurden seit dem 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund/seiner Katze von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:

* Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)

* verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip; Heimtiere, die vor Juli 2011 mit einer gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden, müssen nicht zusätzlich mit einem Transponder nachgechippt werden

* Heimtierausweis: Tierarzt trägt Impfung, Kennzeichnung (Chip; Tätowierung) und Beschreibung des Tieres ein; amtliches Dokument, das mitgeführt werden muss.

Darüber hinaus sind zusätzliche spezielle Länderregelungen zu beachten.

Wer z. B. einen so genannten Kampfhund (z.B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z.B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem wird dringend empfohlen, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes oder im Internet beim Deutschen Tierschutzbund (http://www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe.html) zu erkundigen